-
Wer Pflichtteilsansprüche gezielt reduzieren will, braucht kreative und rechtssichere Strategien. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie sich Vermögen schützen lässt – ohne Gesetze zu umgehen.
Nicht jede Familienkonstellation ist harmonisch. Gerade im Bereich des Erbrechts äußern viele Mandanten den Wunsch, bestimmte Angehörige – häufig Kinder aus früheren Beziehungen – nicht am Nachlass zu beteiligen. Doch das deutsche Pflichtteilsrecht macht einen vollständigen Ausschluss nahezu unmöglich. Trotzdem lassen sich Pflichtteilsansprüche zumindest wirtschaftlich reduzieren – mit durchdachter Gestaltung und Fingerspitzengefühl.Ein aktueller Beratungsfall zeigt, wie komplex, aber auch lösbar solche Situationen sein können: Ein Ehepaar ohne gemeinsame Kinder, der Ehemann mit einem Sohn aus erster Ehe, den er ausdrücklich enterben möchte. Die Eheleute besitzen ein umfangreiches Immobilienvermögen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Wunsch: Der Neffe der Ehefrau soll später einmal alles erben, der Sohn aber möglichst leer ausgehen.
Zunächst wurden typische Modelle geprüft: Schenkungen an Stiftungen, Treuhandlösungen, vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch, Auslandsstiftungen – doch überall gab es entscheidende Haken: Entweder blieb die wirtschaftliche Kontrolle erhalten (und damit auch die Pflichtteilsergänzungsgefahr nach § 2325 BGB) oder die Versorgung des Paares wäre nicht mehr gesichert gewesen.
Die schließlich umgesetzte Lösung war ein kreatives Verkaufskonzept: Der Ehemann veräußerte eine Immobilie an den Neffen – mit vollem Verkehrswert, reduziert um ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für sich und seine Frau. Der Kaufpreis wurde gestundet bis zum Tod beider Ehepartner. Zugleich wurde der Anspruch auf diesen Kaufpreis vertraglich an die Ehefrau abgetreten – verbunden mit einem Erlass im Testament für den Fall, dass sie vorverstirbt.
Das Ergebnis:
o Lebenslange Versorgung durch Mieteinnahmen
o Keine Pflichtteilsergänzung, da echter Verkauf
o Der Neffe erhält später das Vermögen steueroptimiert
o Der Sohn kann nur auf das verbleibende Vermögen zugreifenSolche Lösungen erfordern Präzision und juristisches Know-how. Einfach ist das nicht – aber gerade darin liegt oft der Reiz. Wer eine kluge und rechtssichere Strategie sucht, ist gut beraten, sich frühzeitig individuell begleiten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.in-ruhe-gehen.de
Regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen zur VorsorgeplanungVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschlandfon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.deRechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blombergfon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Kinder leer ausgehen sollen: Pflichtteilsumgehung durch kreative Gestaltung im Erbrecht
veröffentlicht am 15. Oktober 2025 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
News wurden 144 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloge-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Wenn Kinder leer ausgehen sollen: Pflichtteilsumgehung durch kreative Gestaltung im Erbrecht
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 4 Sekunden
News-ID 92754 • veröffentlicht am 15. Oktober 2025
News bloggen – Informationen online
Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.

letzten News auf diesem Blog
- Impuls 21 – 25 Jahre – 25 Impulse
- Gründungstreffen der RLS-Selbsthilfegruppe Gütersloh
- Copper One Resources Corp. gibt geänderte Bedingungen für das zuvor angekündigte Angebot von Special Warrants bekannt – Einführung von Non-Flow-Through- und Flow-Through-Special Warrants
- Blue Moon Metals erhält die Genehmigung zur Wasserverschmutzungskontrolle, die Baugenehmigung für die Abraumlagerstätte und hinterlegt eine Sanierungskaution, wodurch der Baubeginn bei seinem Springer-Wolframprojekt
- Noram treibt aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung voran, um aktuelle Branchenstandards und das erweiterte Potenzial an kritischen Mineralen zu berücksichtigen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
Archiv
News Bloggen – Pflichtangaben