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Anpassungsbedarf für wichtiges Nachhaltigkeitsgesetz
Das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz sollte eigentlich zu einer sauberen Umwelt beitragen. In der Praxis jedoch führt es zu untragbaren Belastungen für mittelständische Unternehmen und letztlich auch für Verbraucher. Auch die Mittelverwendung im Sinne des Umweltschutzes ist unklar.Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, Abgaben in einen zentralen Fonds einzuzahlen. Ziel ist es, die Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen und Umweltverschmutzung zu decken. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte. Zudem müssen sich die Hersteller registrieren und detaillierte Berichte über ihre Produkte und Verpackungen abliefern. Mit diesen Maßnahmen soll der Einsatz von Einwegkunststoffen reduziert und umweltfreundliche Alternativen gefördert werden.Belastung des Mittelstands
Das Einwegkunststofffondsgesetz stellt mittelständische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Kosten, die kaum kalkulierbar sind. Fehlende klare Richtlinien zur Abgabenhöhe erschweren es diesen Betrieben, verlässliche Rückstellungen zu bilden und finanzielle Planungen langfristig zu gestalten. Hinzu kommt ein enormer bürokratischer Aufwand: Die Registrierungspflicht, Einzelprüfungen für verschiedene Produktgruppen und komplexe Meldevorgaben führen zu zusätzlichen Verwaltungsaufgaben, die von mittelständischen Unternehmen mit begrenzten personellen Ressourcen kaum bewältigt werden können.Dieser Verwaltungs- und Kostenaufwand erzeugt klare Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Konzernen, die diese Belastungen leichter abfedern und an ihre Kunden weitergeben können. Mittelständler hingegen stehen unter Druck, ihre Preise stabil zu halten, was ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich gefährdet. Gleichzeitig blockieren die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben wichtige finanzielle Mittel, die eigentlich für Investitionen in Innovation und nachhaltige Technologien vorgesehen sind. Dadurch wird die Weiterentwicklung umweltfreundlicher Lösungen gehemmt, obwohl genau diese Innovationen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft essenziell wären.
„Das Gesetz trifft vor allem die mittelständische Industrie, die ohnehin schon unter wirtschaftlichen Herausforderungen leidet. Die Abgaben sind nicht nur hoch, sondern in ihrer Höhe auch nicht vorhersehbar. Das ist eine enorme Hürde für langfristige Planungen.“, warnt Uwe Fernholz, Geschäftsführer der Fernholz GmbH.
„Hinzu kommt ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen: Während einheimische Hersteller strengen Vorgaben unterliegen, bleiben ausländische Hersteller weitgehend unbeeinflusst. Die Importeure sollen zwar einbezogen werden, doch die Umsetzung ist unklar. Dies schafft eine unfaire Wettbewerbssituation“, ergänzt Fernholz die wirtschaftspolitischen Nachteile des Gesetzes.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen
Deutschlandfon ..: +49 2652 5952591
web ..: https://www.fernholz.biz/
email : presse@fernholz.bizDie W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG ist ein Produzent für Folien und Kunststoffverpackungen mit Sitz in Meinerzhagen und Schkopau. Das Unternehmen hat zahlreiche Zertifikate,
die nachhaltige und innovative Projekte auszeichnen.Pressekontakt:
W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagenfon ..: +49 2652 5952591
email : presse@fernholz.bizDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Einwegkunststofffondsgesetz – Gefahr für Mittelständler und Verbraucher
veröffentlicht am 25. März 2025 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 85797 • veröffentlicht am 25. März 2025
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