-
Eine Feststellung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur generellen Arbeitszeiterfassung erhitzt derzeit die Gemüter. Lesen Sie hier, weshalb Reaktionen wie „Ein Paukenschlag!“ maßlos übertrieben sind.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat im Rahmen einer Urteilsbegründung am 13. September 2022 festgestellt, dass in Deutschland seit drei Jahren eine Verpflichtung zur generellen Arbeitszeiterfassung bestehe (Urteil 1 ABR 22/21).
In den aktuellen Beiträgen renommierter Fachblätter zum Urteil des BAG werden immergleiche, markige Ausrufe wie „Ein Paukenschlag!“, „Ein Meilenstein!“ oder „Eine faustdicke Überraschung“ von Arbeitsrechtsexperten und Arbeitgebervertretern zitiert.
Überraschend ist aber weder die Feststellung des BAG noch die Reaktion darauf. Denn tatsächlich hat bereits 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems“ zur Erfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Der EuGH versäumte allerdings die Benennung einer Umsetzungsfrist ebenso wie Empfehlungen oder Vorgaben zur Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Was die damalige Bundesregierung dazu veranlasste, das Urteil lediglich als Empfehlung anzunehmen, dessen Notwendigkeit zu prüfen (!) und eine Umsetzung zu vertagen.
Den Arbeitgeberverbänden war das nur recht, schließlich wäre die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung teilweise sehr kostenaufwändig. Schon 2019 bezeichneten sie das EuGH-Urteil als „Rückfall in die Steinzeit“ und beschworen die Schreckensvision einer „generellen Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert“ herauf.
Bei derart bildhafter Sprache verwundert es nicht, dass das bloße Bestätigen der Rechtmäßigkeit der EuGH-Vorgabe (wir erinnern uns, Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung) durch das Bundesarbeitsgericht von manchen Arbeitgebervertretern als „ein Paukenschlag“ wahrgenommen wird. Offenbar hatte man nach drei Jahren nicht mehr mit deren Umsetzung gerechnet.
Dabei beinhaltet der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz den Entwurf für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes von 2019 zur Arbeitszeiterfassung umsetzen zu können. Kein Grund zur Aufregung also. Von einer „faustdicken Überraschung“ kann keine Rede sein.
Im Blog-Beitrag Das BAG und die generelle Zeiterfassung: Ein Paukenschlag? der SIEDA GmbH werden die Hintergründe des EuGH- und BAG-Urteils, die Reaktionen und moderne Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung beleuchtet. Damit die Urteile Ihren Schrecken verlieren und die Stechuhr im Ruhestand verbleiben kann.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SIEDA GmbH
Herr Holger Montag
Am Hinkelstein 4
67663 Kaiserslautern
Deutschlandfon ..: 0631363015888
fax ..: 063136301533
web ..: http://www.sieda.com
email : montag@sieda.comDer Blog-Beitrag ist Teil des großen SIEDA-Blogs auf www.sieda.com.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
SIEDA GmbH
Herr Holger Montag
Am Hinkelstein 4
67663 Kaiserslauternfon ..: 0631363015888
web ..: http://www.sieda.com
email : montag@sieda.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Crash, Bumm, Bäng: Das Bundesarbeitsgericht, die generelle Zeiterfassung und die Arbeitgeberverbände
veröffentlicht am 14. Oktober 2022 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
News wurden 39 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloge-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Crash, Bumm, Bäng: Das Bundesarbeitsgericht, die generelle Zeiterfassung und die Arbeitgeberverbände
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 41 Sekunden
News-ID 60963 • veröffentlicht am 14. Oktober 2022
News bloggen – Informationen online
Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
letzten News auf diesem Blog
- OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
- Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
- Neues Highlight der Kammeroper Frankfurt: Das Schloss am Ende der Straße
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
- KPOP Fusion 2024, die Tour für die Community und mit der Community.
- Wir bieten Ihnen eine erstklassige Computerentsorgung in Remich (Luxembourg) und das sogar kostenfrei.
- Kodiak gibt neue Kupfer-Porphyr-Entdeckung in Zone 1516 sowie letzte Bohrergebnisse für 2023 bekannt
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
Archive
News Bloggen – Pflichtangaben