• Nun ist es offiziell: Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. Aber welches Werkzeug sollten sie dafür verwenden?

    BildKlar ist es eigentlich schon seit drei Jahren: Unternehmen in Europa sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 und forderte die Umsetzung in nationales Recht. Dem Gesetzgeber gelang es seitdem nicht, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Doch nun kommt ihm das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuvor, das mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 die Auffassung des EuGH noch einmal bestätigt. Spätestens jetzt sollten Unternehmen ihre Methode der Zeiterfassung überprüfen und, sofern nötig, in eine rechtssichere digitale Lösung überführen. Denn solche gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren.

    Rechtssicher und zeitsparend in die Zukunft

    Was allein nach einer lästigen Pflicht klingt, kann man auch als Chance sehen. So haben in den vergangenen Jahren verschiedene Urteile von Arbeitsgerichten gezeigt, dass Arbeitgeber immer wieder Rechtsstreits rund um Arbeitszeitnachweise befürchten müssen. Kein Wunder, ist eine korrekte Dokumentation über die in vielen kleinen und mittleren Betrieben noch üblichen Schmierzettel, Stundenbücher oder Excel-Tabellen doch kaum möglich. Aber auch der Zeitaufwand, den die antiquierten Methoden der Erfassung und Abrechnung beanspruchen, lässt sich mit einem modernen digitalen System deutlich verringern – und das bereits mit einer überschaubaren, einmaligen Investition von weniger als 500 Euro.

    Zukunftssicher und günstiger als gedacht – Arbeitszeiten erfassen mit Timemaster

    Ideal für kleine und mittlere Unternehmen ist beispielsweise Timemaster. Als modulares digitales Zeiterfassungssystem wird es direkt im Unternehmen (_on-premises_) installiert, wo es im Gegensatz zu Miet- oder Cloudlösungen keine zusätzlichen laufenden Kosten verursacht. Mit dem kostengünstigsten Starterset können bis zu zehn Mitarbeiter ihre Zeiten direkt am Arbeitsplatz-PC erfassen. Die Daten werden DSGVO-­freundlich auf dem Unternehmensserver gespeichert und lassen sich von berechtigten Mitarbeitern einsehen, auswerten und weiterverarbeiten. Für die bedarfsgerechte Erweiterung gibt es moderne, berührungslose Zeiterfassungsterminals sowie verschiedene Zusatzmodule, etwa für Urlaubsantragswesen, Schichteinteilung oder Buchungen per App. So ist professionelle Zeiterfassung in beliebigen Ausbaustufen möglich. 

    Timemaster ist eine Marke der im norddeutschen Leer ansässigen ELV AG und bereits seit den frühen 1990er Jahren erfolgreich am Markt – mehr als 19 000 verkaufte Systeme sprechen für sich. Die Produkte werden in Deutschland entwickelt und im konzerneigenen Werk in Zhuhai im Süden Chinas nach höchsten europäischen Standards gefertigt.

    Weitere Informationen und kompetente Beratung finden Interessierte unter www.timemaster.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Timemaster, Zweigniederlassung der ELV Elektronik AG
    Frau Ulrike Richter
    Maiburger Str. 32
    26789 Leer
    Deutschland

    fon ..: 04916008460
    fax ..: 04916008463
    web ..: https://www.timemaster.de
    email : info@timemaster.de

    Timemaster ist ein etablierter Hersteller von Zeiterfassungssystemen im deutschsprachigen Raum. Vor über 30 Jahren brachten engagierte Entwickler der ELV AG das erste System zur professionellen

    Zeiterfassung hervor, das sich grundlegend von den damals üblichen mechanischen Stempeluhren unterschied. Damit positionierte sich Timemaster als einer der Pioniere für Arbeitszeiterfassung im Zuge des technischen Wandels der Arbeitswelt.

    Besonderen Fokus legte und legt Timemaster dabei auf die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Marktsegment konnte sich Timemaster früh durchsetzen. Heute kann Timemaster auf über 19.000 verkaufte Systeme zurückblicken. Kunden aller Branchen, egal ob Handwerksbetrieb oder Medizinlabor, Industriefertiger oder Kreisverwaltung. Kunden, die in Timemaster Zeiterfassung investierten, arbeiten seit Jahren zuverlässig

    mit Timemaster.

    Timemaster ist heute Teil der ELV- und eQ-3 Unternehmensgruppe, die sich in über 30 Jahren von einem Technologie-Pionier zu einem der europäischen Marktführer im Bereich Home Control entwickelt hat.

    eQ-3 steht für Innovationen in einem breiten Spektrum von Technologien, die in der Kombination für einen großen Vorsprung bei Lösungen für Konsumenten sorgen. Mit seinen Smart-Home-Produkten ist eQ-3 Marktführer und realisiert die häufig zitierte Vision des Internet der Dinge schon heute.

    Mit über 1000 Mitarbeitern ist die ELV-/eQ-3-Gruppe einer der größten und am schnellsten wachsende Arbeitgeber in Ostfriesland.

    Pressekontakt:

    Timemaster, Zweigniederlassung der ELV Elektronik AG
    Herr Jens Mettjes
    Maiburger Str. 32
    26789 Leer

    fon ..: 04916008460
    email : presse@timemaster.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21): Jetzt mit wenig Aufwand zur rechtskonformen Arbeitszeiterfassung

    veröffentlicht am 16. September 2022 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
    News wurden 45 x angesehen

    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloge-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: