-
Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.
Mit Beginn der Impfungen wächst die Unsicherheit sowohl unter Angehörigen als auch unter Betreuern hinsichtlich der rechtmäßigen Vorgehensweise hinsichtlich der Corona-Impfungen.
Können unter Betreuung stehende Personen, die noch willensmäßig verstehen was eine Impfung ist, selbst entscheiden oder übernehmen das die Betreuer? Betrifft das auch unter Betreuung stehende schwer Demenzkranke, die nicht mehr willensmäßig erfassen, was die Impfung gegen das Corona-Virus bedeutet?
Nach Ansicht des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung ist generell auf die sogenannte Einsichtsfähigkeit der betreuten Person abzustellen, das heißt, dass der Betreute noch Sinn und Zweck der Impfung erfassen können muss.
Ist diese Einsichtsfähigkeit vorhanden, sollte der Betreute selbst entscheiden können. „Allerdings ist auch hier abzuwägen, was für ihn gut ist und warum die Impfung im Einzelfall notwendig ist“, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Stiftung und wissenschaftlicher Leiter der Forschungsinstitute. Hatte die betreute Person die Fähigkeit im Grundsatz die für- und widersprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und auch gegeneinander abzuwägen, konnte sie die Grundbedeutung und Tragweite der Entscheidung erkennen, dann spricht nichts dagegen, dass die Betreuer diese Entscheidung der Betreuten akzeptieren.
Es ist aber auch in diesen Fallkonstellationen zu unterscheiden, ob sich die betreute Person in Heimunterbringung befindet oder im eigenen Zuhause. Wenn der Betreute in einem Heim untergebracht ist, wo zum Schutz anderer Heimbewohner die Impfung notwendig ist, wird der Betreuer der Impfung zustimmen. Verantwortliche Angehörige, die gegen das Impfen sind, müssten in diesem Fall veranlassen, dass der Betreute aus dem Heim herausgenommen wird und in eine Unterbringung kommt, in der auch Menschen untergebracht werden können, die nicht geimpft sind.
Ganz anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn die Willensfähigkeit bei der betreuten Person nicht mehr vorhanden ist. In diesen Fällen entscheidet der Betreuer. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass der Betreuer nur im Sinne des Betreuten bzw. in dessen mutmaßlichen Interesse handeln darf. Dem Betreuer wird dabei normalerweise keine Verletzung seiner Betreuungstätigkeit nachzuweisen sein, wenn er eine Impfung anordnet.Seit Wochen erhält das Forschungsinstitut für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung verstärkt Fragen zur Impfpraxis für unter Betreuung stehende Personen. Es melden sich sowohl besorgte Angehörige als auch ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Wer entscheidet über Corona-Impfung für Betreute?
veröffentlicht am 3. Februar 2021 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
News wurden 11 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloge-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Wer entscheidet über Corona-Impfung für Betreute?
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 59 Sekunden
News-ID 39234 • veröffentlicht am 3. Februar 2021
News bloggen – Informationen online
Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
letzten News auf diesem Blog
- Gold und Silber sind im All entstanden
- Gefragte Batteriemetalle
- Online Packaging Solutions – eine etablierte Marke geht online.
- BNW News: XPhyto will mit seinem ambitionierten Testkit die PCR-Testlandschaft revolutionieren
- VIAVI unterstützt Glasfaserausbau in Großbritannien
- Skeena durchschneidet 12,51 g/t AuEq über 19,15 Meter in der Zone 21C mittels Infill-Bohrung auf Eskay Creek
- Neuer Internationaler Dark Sky Park in Kanada
- Transaktion in eigenen Aktien 1. März 2021
- RYU Apparel Inc. sponsert Dima Sumchenko, kanadische Box-Hoffnung im Schwergewicht bei Olympischen Spielen
- High Tide meldet Finanzergebnisse für 2020, unter anderem ein Umsatzplus von 166 % und einen Rekordwert beim bereinigten EBITDA von $ 8,0 Millionen
Archive
News Bloggen – Pflichtangaben