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Mit der cloudbasierten Lösung dokutar können Freiberufler, Unternehmer und Steuerberater schnell und effektiv eine Verfahrensdokumentation erstellen.
Wenn eine Betriebsprüfung des Finanzamts ansteht, ist die Aufregung in vielen Unternehmen groß. Gerade die Digitalisierung hat dies scheinbar komplizierter gemacht, da nun noch weitere Faktoren beachtet werden müssen. Die seit 2015 geltenden „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD) spielen dabei eine zentrale Rolle.
Denn ob elektronische Bücher ordnungsgemäß geführt sind, wird nach denselben Kriterien beurteilt, wie bei manuell erstellten Büchern: um ordnungsgemäß zu sein, müssen sie nachvollziehbar, nachprüfbar, zutreffend, klar, zeitnah, fortlaufend und unveränderbar sein.
Das Kernstück: die Verfahrensdokumentation
Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung künftig die Verfahrensdokumentation verstärkt ins Visier nehmen. Aus dieser müssen Inhalt, Aufbau, Ablauf sowie Ergebnisse des EDV-Verfahrens vollständig und schlüssig hervorgehen.
Die Vorgaben, der Finanzverwaltung sind weitreichend und wenig konkret. Gefordert wird:
eine allgemeine Beschreibung
eine Anwenderdokumentation
eine technische Systemdokumentation und
eine Betriebsdokumentation.Die Verfahrensdokumentation dient als Nachweis, dass die Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen eingehalten werden. Eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation, die die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt, führt zu einem formellen Mangel, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann. Es drohen gravierende Nachteile bis hin zur Zuschätzung.
Deshalb die Empfehlungen für Unternehmer: Erstellen Sie unbedingt eine Verfahrensdokumentation!
dokutar – Verfahrensdokumentation selber machen
Da die Vorgaben sehr umfassend und komplex sind, wurde in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern, die cloudbasierte Lösung dokutar zur einfachen Erstellung einer Verfahrensdokumentation entwickelt. Unternehmer und Freiberufler können mit diesem Online-Service in kurzer Zeit eine Verfahrensdokumentation nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erstellen. Dabei wurde größten Wert auf die benutzerfreundliche Gestaltung gelegt. Die Eingaben sind selbsterklärend und können ohne lange Einarbeitung in die komplexe Materie der GoBD erfasst werden. Da die Verfahrensdokumentation ständig aktuell gehalten werden muss, bietet dokutar intelligente Verknüpfungen, mit der zeitsparend Anpassungen vorgenommen werden können. dokutar gibt es bereits ab 3,90 EUR netto/Monat und kann kostenlos 30 Tage mit eingeschränkter Funktion getestet werden.
Funktionen für Steuer- und Unternehmensberater
Eine weitere Stärke von dokutar ist die Mandatsfähigkeit. Sie bietet Steuerberatern und Unternehmensberatern die Möglichkeit mit einem zentralen Account die Verfahrensdokumentationen von beliebig vielen Mandanten zu erstellen und zu verwalten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dokutar.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
dokutar GmbH
Herr Markus Boos
Hauptstraße 20
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschlandfon ..: 07142 3751969
web ..: https://www.dokutar.de
email : info@dokutar.dedokutar bietet eine cloudbasierte Lösung zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen. Das Angebot der dokutar GmbH richtet sich an Freiberufler, Unternehmer sowie Steuer- und Unternehmensberater.
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Herr Markus Boos
Hauptstraße 20
74321 Bietigheim-Bissingenfon ..: 07142 3751969
web ..: https://www.dokutar.de
email : info@dokutar.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
dokutar – der Onlinedienst zur einfachen Erstellung einer Verfahrensdokumentation
veröffentlicht am 21. März 2019 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 17951 • veröffentlicht am 21. März 2019
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