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Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden.
Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können.
Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese nun zurückverlangen. Betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Deutschlands größtes Verbraucherrechtportal CONNY geht derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus. Die Durchsetzung eines Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. CONNY hilft Verbrauchern einfach und unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass langwierige Bearbeitungsprozesse durch Banken die Folge sein werden. Banken laufen laut Bafin nun Gefahr, bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen, und werden sich gegen das Urteil wehren.
„Banken haben über Jahre einfach selbst bestimmt, wie viel Geld sie von Kunden nehmen wollen, ohne dass diese je zugestimmt haben. Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Bankkunden entschied, müssen diese nun selbst aktiv werden, um Gebrauch von ihrem Recht zu machen.“ – Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer bei CONNY.
In einer zweiwöchigen Testphase hat CONNY den Bankkunden verschiedene Varianten des Angebots zur Abstimmung gestellt. Favorit in den Kundenumfragen ist die „Rundum-Sorglos-Variante“. Hierbei bekommt der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche an CONNY ab. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern, bekommt 10 Euro gutgeschrieben und spart in Zukunft Kontoführungsgebühren. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und Iban angeben und später eine Vollmacht- und Abtretungsurkunde unterschreiben und an das Unternehmen schicken.
Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden (Artikel „Erstattung rechtswidriger Erhöhungen“ vom 2. Juni 2021).
Weitere Informationen unter https://www.conny.legal/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.deZum Unternehmen:
CONNY wurde 2016 als wenigermiete.de von Daniel Halmer und Frederik Gärtner in Berlin gegründet, um Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse zu unterstützen und so ihre Miete zu senken. Heute führt Daniel Halmer als CEO das Unternehmen unter der Marke CONNY weiter, das inzwischen zahlreiche Rechtsservices in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht und Finanzrecht umfasst.Pressekontakt:
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email : m.engelen@bettertrust.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
veröffentlicht am 2. Juni 2021 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 44247 • veröffentlicht am 2. Juni 2021
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