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Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung haben sich geändert. Für die Abgabe der Erklärung für das Jahr 2018 hätten Sie bis zum 31. Juli Zeit gehabt.
Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen:
In den meisten Fällen können Sie unter Angabe einer plausiblen Begründung eine Fristverlängerung beantragen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:Suchen Sie Ihr zuständiges Finanzamt
Auf dieser Website können Sie ganz bequem eine Suche auf der Basis Ihres Wohnortes oder Ihrer Postleitzahl tätigen und finden so das für Sie zuständige Finanzamt. Das Suchergebnis sollte in der Regel die wichtigsten Kontaktdaten beinhalten. Dabei geben Ihnen inzwischen fast alle Finanzämter die Möglichkeit, die Kommunikation über E-Mail an eine Poststelle abzuwickeln.Formulieren Sie Ihren Antrag
Der Antrag für eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung ist nicht in einem Formular geregelt. Dieser sollte daher möglichst einfach und ohne umständliche Formulierungen gestaltet werden.Ein Beispiel zur Formulierung finden Sie im offiziellen Blogbeitrag.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch.
Alternativ können Sie, falls Sie das nicht bereits getan haben, die Hilfe eines Steuerberaters oder eine Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Diese haben, wenn es um die Fristen der Abgabe der Steuererklärung geht, Sonderprivilegien: Eine Abgabe bis zum 28.02. Des Folgejahres ist daher in solchen Fällen die Regel.Doch die formalen Fristen sind nur die eine Sache.
In den meisten Fällen ist sehr sinnvoll, die Steuererklärung sehr frühzeitig abzugeben oder noch besser durch den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater erstellen zu lassen und beim Finanzamt einreichen zu lassen.Übrigens beträgt die durchschnittliche Erstattung, die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erzielen, über 1000 Euro – und das mit steigender Tendenz. Der Grund für die steigenden Rückerstattungsbeträge liegt zum Teil darin, dass die prozentuale Steuerbelastung bei steigendem Einkommen immer höher wird.
Die Belastung durch die sogenannte Progression wird immer höher für Sie. Deshalb wird es immer lohnender, eine Steuererklärung abzugeben.
Durchblick im Steuer-Dschungel
Es ist ja nicht leicht in dem Steuer-Dschungel den Durchblick zu gewinnen und es wird auch wegen der Gesetzesflut ständig schwieriger. Deshalb ist es nicht nur wegen der Arbeitsersparnis sinnvoll die Hilfe von Experten zu nutzen, die sich täglich darin üben die Vorteile des Steuerrechts für die Mitglieder ausfindig zu machen.Weitere spannende Infos rund um das Thema „Steuern“ finden Sie im Blog des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V..
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.dePressekontakt:
digitalwunder.io
Herr Bruno Spindler
Dorfstraße 6
85777 Fahrenzhausenfon ..: 017655446174
web ..: http://digitalwunder.io
email : hi@digitalwunder.ioDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Achtung Friständerung für Einkommensteuererklärung
veröffentlicht am 3. Oktober 2019 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 23642 • veröffentlicht am 3. Oktober 2019
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