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Die Risikolebensversicherung für das schlimmste Erwachen
Ein so schlimmes Szenario sollte niemandem widerfahren. Die Realität ist allerdings leider, dass es oft zu Vorfällen kommt, wo ein Familienmitglied ums Leben kommt. Doch das Eigenheim ist alleine finanziell nicht stemmbar… Was dann?
„Über Szenarien wie dieses mag man eigentlich gar nicht nachdenken“, sagt der LVM Vertrauensmann, der direkt an der schönen Bremer Schlachte eine LVM-Versicherungsagentur betreibt. „Trotzdem sollten sich alle, die eine Immobilie kaufen, überlegen, wie die Hinterbliebenen im Fall der Fälle dastehen.“ Den großen Schmerz, welcher entsteht, sollten alle für sich verarbeiten können, ohne sich dabei auch noch um die eigenen Finanzen kümmern zu müssen. „Wer seine Angehörigen vor diesen Sorgen bewahren möchte, kann eine Risikolebensversicherung abschließen“, erklärt John Pierre Galrao. Im Todesfall erhält der/die Versicherte dann eine Todesfallsumme, welche die finanziellen Sorgen beiseite legt.
„Die LVM Versicherung bietet hier verschiedene tarifliche Möglichkeiten, damit alles maßgeschneidert auf den Kunden passt „berichtet der LVM-Vertrauensmann. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass sich der Versicherungsschutz zum Restdarlehen parallel bewegt. Dazu besteht die Option, die Risikolebensversicherung genau auf den Tilgungsplan des Darlehens abzustimmen. „Auf diese Weise kann das Darlehen im Fall der Fälle komplett zurückgezahlt werden“, erläutert der Bremer Agenturinhaber.
Auch für Härtefälle gibt es in der Risikolebensversicherung der LVM Regelungen: Zehn Prozent mehr als ursprünglich vereinbart zahlt die LVM den Hinterbliebenen, wenn der/die Versicherte binnen der ersten vier Monate nach Erteilung einer Baugenehmigung oder dem Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, verstirbt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LVM Versicherung
Herr John Pierre Galrao
Martinistr. 24
28195 Bremen
Deutschlandfon ..: 042133004880
web ..: http://www.galrao.lvm.de
email : info@galrao.lvm.dePressekontakt:
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Auch im Notfall das Heim weiter erleben können
veröffentlicht am 9. März 2023 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 64811 • veröffentlicht am 9. März 2023
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