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Der Schweizer Arbeitsmarkt ist mit seinen stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen für Grenzgänger sehr attraktiv. Doch auch dort ist man nicht vor Arbeitslosigkeit gefeit.
Was gibt es zu beachten, wenn man plötzlich betroffen ist? Die Bugginger AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH verfügt über langjähriges Know-how in der Grenzgängerberatung und informiert, was es zu beachten gilt.
Die Schweiz ist laut Statistischem Bundesamt das dritt reichste Land der Welt. Entsprechend hoch ist das Schweizer Durchschnittsgehalt. Angesichts der nicht minder hohen Lebenshaltungskosten profitieren insbesondere Berufspendler aus grenznahen Regionen Deutschlands von diesem sehr guten Lohnniveau. Doch auch als Grenzgängerin und Grenzgänger ist man nicht vor Arbeitslosigkeit geschützt.
„Zum Thema Arbeitslosigkeit als Grenzgängerin oder Grenzgänger gibt es folgende wichtige Informationen zu beachten“, sagt Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und führt aus: „Die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (AHV) müssen in der Schweiz bezahlt werden. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor der eintretenden Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, spätestens jedoch drei Tage nach Kenntnisnahme der zu erwartenden Arbeitslosigkeit. Tritt die Arbeitslosigkeit ein, erhalten Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Deutschland Arbeitslosengeld“.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pflichtbeiträge sei, wie Zeller weiter erläutert, der Schweizer Bruttoverdienst. Der Antrag werde in Deutschland gestellt und der Beitragssatz betrage 2,2 Prozent des für die AHV maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 Schweizer Franken pro Jahr.
„Der Beitrag wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen. Für Einkommen über 148.201 Schweizer Franken pro Jahr beträgt der Beitragssatz ein Prozent, der ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird“, so Rainer Zeller und hat noch einen Tipp für Interessierte: „Für weitere Informationen oder Unterstützung zur Grenzgängertätigkeit in der Schweiz, stehen wir bei AMEX & Zeller in Buggingen gerne mit unserem langjährigen Knowhow persönlich zur Verfügung.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH informiert zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger
veröffentlicht am 23. Dezember 2020 auf News bloggen in der Rubrik Presse - News
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News-ID 37786 • veröffentlicht am 23. Dezember 2020
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